Es wurde beschlossen, eine Inanspruchnahme der Kinderkrankentage auch bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen bzw. einem eingeschränkten Betrieb oder der behördlichen Empfehlung die Kinder, wenn möglich, zu Hause zu betreuen, zu ermöglichen.
Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Für den Nachweis durch die Einrichtungen kann die Musterbescheinigung des Bundesministeriums genutzt werden. Diese findet ihr zum Download hier: https://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen117.c.237989.de