Haltung der ZEV zu den fehlenden regulären Betreuungsmöglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Effekte auf die Familien
Seit dem 16. März 2020 sind in Bremen die Kindertagesstätten geschlossen, es findet eine schrittweise ausgebaute Notbetreuung statt. Damit leisten Familien weiterhin einen großen Beitrag für die Eindämmung des Virus und den Infektionsschutz der Gesellschaft. Es gelten weiterhin die Empfehlungen der Kontakteinschränkungen zu Risikogruppen und somit auch zwischen Kindern und ihren Großeltern.
Die Lockerung der Kontaktverbote ermöglicht es seit Kurzem, dass Familien sich treffen und Verabredungen wieder stattfinden können. Der Breitensport soll ebenso wie die Bundesliga unter Auflagen in absehbarer Zeit wieder stattfinden. Ebenso ist für Gaststätten und Lokale mit dem 18. Mai ein verlässliches Datum der Wiedereröffnung in Aussicht gestellt. Auch Spielplätze sind seit Neuestem unter Auflagen wieder geöffnet.
Während dieser Lockerungen findet für eine Mehrzahl der regulär in den Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege betreuten Kinder keine regelmäßige Betreuung statt und es liegt kein Plan vor, aus dem die Familien die für sie jeweils geltenden Aussichten auf eine Rückkehr zur Normalbetreuung ableiten könnten. Entsprechend der aktuellen Zahlen, der in der Notbetreuung betreuten Kinder, trifft dies in Bremen auf ungefähr 80 Prozent – also ca. 20.000 Kinder zu. Für rund 20.000 Familien ist entsprechend nicht klar, wann und wie eine regelmäßige und verlässliche Betreuung wieder stattfinden wird. Diese Situation stellt für noch nicht schulpflichtige Kinder und ihre Familien eine große Herausforderung dar. Als Zentrale Elternvertretung der Kinder in Tageseinrichtungen in Bremen möchten wir mit Blick auf die Kinder und Familien auf Effekte aufmerksam machen, die durch das aktuelle Geschehen verursacht werden.
Vorangestellt möchten wir darauf hinweisen, dass die Familien ihre beruflichen Verpflichtungen auf Basis einer anderen als derzeit möglichen Betreuungssituation eingegangen sind. Sie basieren auf einer angestrebten beruflichen Gleichstellung von Mann und Frau und einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die Kinder, der unter den gegebenen Umständen nicht erfüllt werden kann. Zeitgleich besteht die Forderung der Arbeitgeber, dass ihre Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erbringen müssen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Familien, deren Kinder nicht in der Notbetreuung untergebracht sind, entweder eine alternative, private Betreuung organisieren, die Betreuung der Kinder durch eine Reduktion von Arbeitsstunden, verbunden mit den entsprechenden finanziellen Einbußen in den Familien, selbst übernehmen oder durch eine sequentielle Taktung der Arbeitszeiten der Erziehungsberechtigten, die nur zu Lasten von Familienzeiten möglich ist, ihre Aufgaben- und Pflichterfüllung darstellen. Und dies seit nunmehr acht Wochen. Diese Situation ist für viele Eltern extrem belastend.
Zur Eindämmung der Pandemie werden die Gruppenzahlen in den Kindertagesstätten vermutlich auch mittelfristig deutlich unter der Regelgröße liegen. Ebenso wird der Schutz der Erzieherinnen und Erzieher, die der Risikogruppe zugeordnet sind, zunächst bestehen bleiben. Somit wird eine Ausweitung der Betreuung der Kinder in den Tageseinrichtungen auch mittelfristig nicht wieder zu einer regulären Betreuung aller Kinder führen. Entsprechend wird auch bei einer Ausweitung der Kapazitäten und ggf. auch einer Teilrückkehr aller Kinder in die Kindertageseinrichtungen lange nicht die Regel-Betreuungssituation wieder für alle Kinder und ihre Familien hergestellt werden können.
Wir mahnen an, dass diese Kausalkette gesamtgesellschaftlich verstanden und akzeptiert werden muss. Diejenigen, die durch ihre Stundenreduktion und ihre Flexibilität die fehlenden Kapazitäten ausgleichen, leisten einen großen Beitrag zur Umsetzbarkeit der stufenweisen Rückkehr zur Normalität und Stabilität der Eindämmung des Infektionsgeschehens. Dieses familiäre Engagement muss von Arbeitgebern entsprechend gewürdigt werden, die ihren Druck auf die Familien bestmöglich reduzieren und eine berufliche Entlastung sowohl von Müttern als auch von Vätern zur Übernahme häuslicher Verpflichtungen anerkennen müssen.
Zudem sollte das, die Familien ungleichmäßig belastende, private Engagement politisch mit einem Programm zum finanziellen Ausgleich flankiert werden.
Darüber hinaus müssen Zuwendungsfähigkeiten von Leistungen der Kindertagesstätten für Kinder ohne Notbetreuungsplatz (bspw. persönliche wöchentliche Kontakte zu den Kindern) zugesichert, bürokratische Hemmnisse zum Kapazitätsausbau abgebaut und die Planungen der Rückkehr der Kinder in die Kindertageseinrichtungen transparent kommuniziert und zeitlich einzuordnen sein. Sollte das Infektionsgeschehen Rücknahmen oder Änderungen nötig machen, müssen die Planungen hieran angepasst werden aber sie dürfen nicht zum jetzigen Zeitpunkt zurückgehalten oder zu wenig konkretisiert sein mit dem Hinweis, dass das Infektionsgeschehen nicht vorhersehbar ist. Wir fordern ein Bekenntnis zu einer konkreten Planung und gleichzeitig eine Bereitschaft für angemessene Planänderungen, falls diese nötig werden sollten.
Nicht zuletzt fordern wir die Träger und Einrichtungen sowie die Eltern dazu auf, die Betreuungsbedarfe in hinreichendem Maße anzugeben und zu berücksichtigen, um die vorhandenen Kapazitäten bestmöglich zu nutzen, um möglichst allen Kindern zumindest eine Teilrückkehr in ihre Kindertageseinrichtung zu ermöglichen.
Die Inhalte unserer vorherigen veröffentlichten Haltung und die darin vorgeschlagenen Ideen ergänzen die hier genannten Aspekte und Effekte und gelten, insofern sie nicht bereits umgesetzt wurden, weiterhin.