ZEV Bremen

Stellungnahme der Zentralelternvertretung (ZEV Bremen) zum Positionspapier „Kinder brauchen Normalität“ von Senatorin Aulepp

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Die aktuelle Quarantäneregelung betreffen viele Kinder und Eltern stark und die ZEV befürwortet daher die Diskussion über Anpassungen aktueller Maßnahmen. Die ZEV schlägt eine Änderung der aktuellen Regelung unter gleichzeitiger Implementierung von flankierenden Maßnahmen, die generell und im Falle von Infektionen stufenweise und einrichtungsbezogen zu einer Risikominimierung führen, vor. Die Abschaffung der Kontaktpersonenquarantäne für Kita-Kinder als alleinstehende Maßnahme bewertet die ZEV als eine zu einseitige Reaktion auf die unscharfe Faktenlage und das divergente Meinungsbild innerhalb der Elternschaft. Die Einschätzung basiert insbesondere auch auf kurzfristig eingeholten Meinungen aus der Elternschaft zu dem Positionspapier der Senatorin für Kinder und Bildung.

Die nicht repräsentative Umfrage zeigte einmal mehr, wie unterschiedlich die Einschätzungen und Meinungen unter den Eltern sind. Teilweise zeigt sich, dass die Einschätzungen von persönlichen Situationen und Erfahrungen abhängig sind (bspw. besonders zu schützenden Personen im Umfeld, eigene Quarantäneerfahrungen, Spannungsfeld Betreuung/Job etc.) aber ebenso häufig sehen Eltern eine mögliche gesamtgesellschaftliche Gefahr, derer sie durch ihr Handeln vorbeugen möchten. Die Abwägung zwischen dem Schutz der Kinder vor Infektionen sowie Langzeitfolgen gegenüber der Betreuungskonstanz und damit verbundener Vorteile für Kinder und Eltern führt zusammenfassend zu keinem eineindeutigen Meinungsbild. Deutlich ist jedoch, dass der ständige Abwägungsprozess die Eltern stark belastet, die im Alltag immer wieder in Bezug zu der aktuellen Situation und neuen Informationen ihre Entscheidungen treffen müssen.

Wie bereits in der ZEV-Stellungnahme vom 25.01.2022 gefordert, muss eine gute Mitte im Spannungsfeld aus der Aufrechterhaltung eines möglichst konstanten und umfänglichen Besuchs der Kindertageseinrichtungen / frühkindlichen Bildung und dem Infektionsschutz getroffen werden. Die Regelung bedarf darüber hinaus auch in der Belegschaft1) eine breite Zustimmung. Daraus resultierende Regelungen müssen in der Corona-Verordnung verankert sein und in Prozesse2) überführt werden, um in der Praxis von allen Einrichtungen und Trägern in gleicher Weise angewendet zu werden. Unter Beachtung der vorgenannten Aspekte schlägt die ZEV folgende Regelung vor:

  1. Alle Kita-Kinder werden, wie aktuell bereits vorgeschrieben, drei Mal die Woche verpflichtend getestet. Die Festlegung des Testverfahrens3) muss eindeutig geregelt sein.
  2. Wenn ein positiver Schnelltest bei einem Kind vorliegt, wird die Elternschaft der betroffenen Gruppe/Kohorte umgehend informiert4), dies schafft eine Entscheidungsbasis bei den Eltern! Eltern, die entscheiden ihre Kinder nicht zu schicken, können eine Bescheinigung für Arbeitgeber5) erhalten. Alle Kinder und Erwachsenen der Gruppe/Kohorte sollten als Reaktion auf den positiven Fall eine Woche täglich getestet werden, um weitere Infektionen schnellstmöglich zu erkennen.
  3. Das Kind, welches den positiven Schnelltest hatte, begibt sich umgehend in häusliche Isolation. Wird nach einem positiven Schnelltest ein POC-Antigen-Test oder PCR-Test in einem Testzentrum gemacht, der ein negatives Ergebnis zeigt, sollte das Schnelltest-positiv getestete Kind am Folgetag wieder zur Kita gehen dürfen (POC muss auch reichen, da PCR Kapazitäten fehlen). Nach einem positiven POC-Antigen-Test oder PCR Test schließt sich entsprechend der aktuellen Regelung eine Quarantäne an.
  4. Wenn an drei aufeinanderfolgenden Werktagen zumindest 1/5 der Kinder einer Gruppe bzw. 1/6 einer Kohorte einen positiven Schnelltest aufweist, sollte die gesamte Gruppe für mindestens fünf Tage geschlossen werden, um ein Ausbruchsgeschehen zu unterbinden. Die Kinder können sich ab dem fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit dem positiv getesteten Kind freitesten.
  5. Die Kontaktquarantäne wird nur in Bezug auf Kontakte der Kinder in der Kita aufgehoben – Kontakte zu infizierten Personen an anderen Orten als in der Kita, sollten wie bisher geregelt werden.
  6. Für Beschäftigte in der Kita sollte, unabhängig von ihrem Impfstatus, ein tagaktuelles Testen sowie Tragen einer FFP2-Maske geboten sein.
  7. Es müssen dringend zuverlässige Zahlen und Informationen zu in Kindertagesbetreuungseinrichtungen betreuen Kindern erhoben und veröffentlicht werden.

Weitere Erläuterungen:

Zu 1) Das Vorgehen muss insbesondere auch von den Beschäftigten mitgetragen werden! Wenn diese den Weg nicht mitgehen, dann reichen die Resilienzen des Systems bei weitem nicht aus, um diese Ausfälle abzufedern. In der Folge könnte es nachhaltig zu weiteren Betreuungsausfällen auf Grund von Personalmangel kommen, was wiederum zu weniger Normalität für Kinder und Familien führen würde.

Zu 2) Folgende Prozesse müssen transparent und eindeutig beschrieben und an alle Beteiligten (Eltern und Einrichtungen) kommuniziert werden: verpflichtende Testungen, Maßnahmen bei positivem Schnelltest in einer Gruppe (einrichtungsscharfer Reaktionsstufenplan), Umgang mit in der Kita positiv getestetem Kind, Quarantäneregelungen, Freitesten, Kontakt zu Quarantäne-Kindern halten, ggf. Regelungen für genesene resp. geimpfte Kinder.

Zu 3) Anpassung der Corona-Verordnung: die Verordnung muss hergeben, dass der Träger über die Teststrategie entscheidet, damit es keine Diskussionen mehr in der Einrichtung gibt. Corona-Verordnung und die Umsetzung müssen zusammenpassen.

Zu 4) Eine umgehende Kommunikation könnte z.B. mittels einer Kinder-Test-App erfolgen. Hierdurch läge der Aufwand nicht länger bei den Einrichtungsleitungen, sondern es würde ein digitales Instrument implementiert werden, durch welches die Testdokumentation sowie Information bezüglich positiver Schnelltestfälle zuverlässig erfolgen würde. Ohne die Test-App obliegt eine kurzfristige Information der Eltern den Einrichtungsleitungen und eine Dokumentationspflicht je nach Testverfahren den Einrichtungen bzw. den zu Hause testenden Eltern.

Zu 5) Eltern benötigen eine wirkliche Entscheidungsmöglichkeit. Zumindest bedarf es für die Krankenkasse / den Arbeitgeber eine Bescheinigung, wenn es im Kita-Umfeld des Kindes eine infizierte Person gibt, die Eltern die Möglichkeit gibt, Kind-Krank-Tage zu beantragen. Aus der Vergangenheit sind Schwierigkeiten mit Kind-Krank-Tagen bekannt: finanzielle Einbußen, nicht besonders Karriere förderlich, Angst vor Kündigung, Unverständnis bei Arbeitgeber/Vorgesetzten/ Kolleg*innen, deshalb muss an politischen Maßnahmen und Instrumenten gearbeitet werden.